Regelungen auf unseren Veranstaltungen


Wir bitten alle Besucher um Beachtung des § 42 (Waffengesetz) über das Verbot des Führens von Waffen bei öffentlichen Veranstaltungen.

Es werden Kontrollen durch unseren Sicherheitsdienst durchgeführt und bei Verstößen die örtliche Polizei hinzugeholt.


Einfach erklärt:

 

Generell Verboten! 

Alles was unter das Waffengesetz fällt ist natürlich bei unseren (und auch bei allen anderen) Veranstaltungen verboten. Das sind z.B. Schusswaffen, scharfe Schwerter, Schlagringe, Dolche, Armbrüste usw.  Einzige Ausnahmen sind hierbei z.B. Schützen oder Kanoniere, welche extra für die Veranstaltung geholt werden und natürlich vorab von uns, in Absprache mit der Polizeibehörde, durch diese genehmigt werden.

 

 

Bei uns Erlaubt

Schaukampfwaffen

Also z.B. das stumpfe Schwert mit abgerundeter Spitze welche von einer Besuchergruppe mitgebracht wird. Diese Waffen müssen in der Schwertscheide (z.B. mit Lederbändel) gegen unbefugtes herausziehen gesichert werden! Z.B. mit Kabelbinder oder Lederband. Diese Gegenstände dürfen auch nicht unbeaufsichtigt einfach irgendwo abgelegt werden. Alles was es auf der Veranstaltung beim Händler zu kaufen gibt muss ebenfalls gesichert werden oder verpackt herumgetragen werden.

Im Zweifel lasst es einfach im Auto oder Zuhause. Bei nicht beachten droht Veranstaltungsverweis!

 

Bitte habt Verständnis dafür das wir das so umsetzen müssen. Diese Auflagen werden uns so gegeben!